Anlass für den Bau der Anlage war die Neuordnung des Hamburger Justizwesens nach der Reichsgründung 1871: Bis dahin war das sogenannte Niedergericht über Jahrhunderte in einem Anbau des Rathauses und nach dem Stadtbrand von 1842 provisorisch im alten Waisenhaus untergebracht gewesen. Doch die neue Strafprozessordnung schrieb u.a. öffentliche Verfahren vor, die deutlich mehr Raum als bisher benötigten. Und weil in der dichtbebauten Kernstadt nicht genug Platz für einen ausreichend dimensionierten Neubau vorhanden war, entschied man sich für einen Bauplatz an der damaligen Peripherie: Mitten in den Wallanlagen beim ehemaligen Holstentor schuf man eine repräsentative Platzanlage, um die herum die drei Einzelgebäude gruppiert wurden.
Den Anfang machte das Strafjustizgebäude mit angrenzendem Untersuchungsgefängnis, erbaut 1879–1882 im Stil der Neorenaissance nach einem Entwurf von Baudirektor Hans Zimmermann. Derselbe schuf rund zwanzig Jahre später (1898–1903) auch das gegenüber angeordnete Gebäude für die Zivilgerichtsbarkeit, das in den 1920er Jahren von Fritz Schumacher um einen rückwärtigen Erweiterungsbau ergänzt wurde. Als markanter Schlussstein dient das 1907–1912 von Werner Lundt & Georg Kallmorgen erbaute Gebäude des Oberlandesgerichts, das mit seiner hellen Sandsteinfassade in wuchtigem Neoklassizismus die älteren Flügelbauten deutlich überstrahlt. Vor dem Gebäude erinnert seit 1997 ein Mahnmal an die Justizverbrechen der Nazizeit.
Der Platz zwischen den drei Gebäuden ist nach dem 1909 verstorbenen ersten Präsidenten des Oberlandesgerichts, Ernst Friedrich Sieveking, benannt und enthielt einst ein großes Wasserbecken, das aber in den 1960er Jahren aufgegeben wurde, um den Platz zu den angrenzenden Wallanlagen zu öffnen.
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